Neue Regeln für Radfahrer

Am 14. Dezember 2016 trat eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die auch Neuregelungen für Radfahrer bringt. Eltern dürfen ihre Kinder auf dem Bürgersteig begleiten, geeignete Radwege werden für E-Bikes freigegeben und Fußgängerampeln regeln nicht mehr den Radverkehr.


Kinder bis zum 8. Lebensjahr mussten bisher immer auf dem Gehweg fahren, auch wenn ein Radweg vorhanden war. Diese Regelung führte häufig zu praktischen Problemen, da radelnde Aufsichtspersonen kleinere Kinder nicht auf dem Gehweg begleiten durften. Das ist ab sofort möglich, sofern die begleitende Person mindestens 16 Jahre alt ist. Nach der neuen Regelung dürfen Kinder auch Radwege benutzen, wenn diese baulich von der Fahrbahn getrennt sind. Auf die Fahrbahn gemalte Radfahr- oder Schutzstreifen dürfen sie weiterhin nicht benutzen.

Sonderzeichen „E-Bikes frei“

Auf Radwegen dürfen bisher Fahrräder und Pedelecs, die bis 25 km/h unterstützen, fahren. Ab sofort sollen geeignete Radwege auch für „E-Bikes“ freigegeben werden können. S-Pedelecs, die bis 45 km/h unterstützen, sind laut Bundesverkehrsministerium damit ausdrücklich nicht gemeint. Somit betrifft die Neuregelung ausschließlich die selten anzutreffenden E-Mopeds und E-Scooter, die ebenfalls nicht schneller als 20 bzw. 25 km/h fahren.

Fußgängerampel gilt nicht für Radfahrer

Am 1. Januar 2017 tritt darüber hinaus eine weitere Änderung in Kraft: Fußgängerampeln regeln nicht mehr zugleich den Radverkehr. Radfahrer auf der Fahrbahn richten sich wie zuvor nach der Fahrbahnampel. Radfahrer auf dem Radweg richten sich nach der Fahrradampel, so vorhanden. Ist keine Fahrradampel eingerichtet, gilt die Fahrbahnampel. Diese Regelung ist bereits seit 2013 in Kraft, bislang galt aber noch eine Übergangsregelung, um den Kommunen Zeit zu geben, die Ampeln umrüsten zu können. Leider wurde dabei häufig der einfache Weg gewählt, aus Fußgängerampeln kombinierte Fußgänger- und Radfahrerampeln zu machen. Diese Praxis wird dem Radverkehr nicht gerecht. Der ADFC fordert für einen flüssigen Radverkehr eigene Rad-Ampeln mit angepassten Ampelphasen.

 

Bild: ADFC/Gerhard Westrich