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AGB und Datenschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Impressum / Betreiber der Webseite:
ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V.
Mohrenstraße 69
10117 Berlin
Deutschland
Tel: +49 30 209 14 98-0
Email: kontakt@adfc.de

Allgemeines

Die Zertifizierung Fahrradfreundlicher Arbeitgeber wird in Deutschland vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club vergeben.

Geltungsbereich

Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen” gelten für alle Zertifizierungen und Auditierungen sowie für alle sonstigen Dienstleistungen gegenüber ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Gegenstand des Vertrages ist die die Auditierung und Zertifizierung zum fahrradfreundlichen Arbeitgeber. Die Zertifizierungen und Auditierungen werden nach einheitlichen EU-weiten Kriterien und Richtlinien durchgeführt.

Verpflichtungen

VERTRAULICHKEIT: Der ADFC sowie seine Beschäftigten und in seinem Auftrag tätige Auditor*innen und Berater*innen verpflichten sich, alle zugänglich gemachten Informationen über einen Auftraggeber streng vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der mit dem Auftraggeber vereinbarten Tätigkeiten zu verwenden. Ausnahmen davon bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Dem ADFC wird ein Zugriffsrecht auf die Verfahrensakten des Kunden gewährt. Die Vertraulichkeit gilt während der gesamten Laufzeit dieses Vertrages und auch nach Beendigung des Vertrages.

HAFTUNG: Der ADFC haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes. Der ADFC haftet nicht für die Nichtanerkennung des Zertifikates durch Dritte oder bei Schadensersatzforderungen an den Zertifikatsinhaber aufgrund nicht erfüllter Erwartungen. Der ADFC verpflichtet sich, seine Tätigkeiten im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens durch qualifiziertes Personal und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.

Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens benötigten Informationen, Unterlagen und Nachweise dem ADFC zur Verfügung zu stellen; sowie für die Prüfung den Auditor*innen des ADFC Zugang zu den Geschäftsräumen des Unternehmens und seiner Betriebsstätten zu gewähren.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, seinen Zahlungsverpflichtungen spätestens bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin ohne Abzug nachzukommen.

Zertifizierungsverfahren

Als Grundlage zur Auftragserteilung dient die Annahme des Angebots und damit die Zusage der Durchführung der Zertifizierung. Das Angebot enthält den Aufwand und die Kosten der Zertifizierung.

BENENNUNG DES AUDITORINNEN-TEAMS FÜR DIE ZERTIFIZIERUNG: Der ADFC wählt die Auditor*innen entsprechend der erforderlichen Kompetenz, der fachlichen Qualifikation sowie der geografischen Lage aus. Die Auditor*innen müssen die entsprechende Schulung absolviert haben.

SELBSTEVALUIERUNG ALS VORBEREITUNG AUF DAS ZERTIFIZIERUNGSAUDIT: Zur Auditvorbereitung ist im Vorfeld eine Selbstevaluierung durch den Auftraggeber durchzuführen. Die Selbstevaluierung wird über die Zertifizierungswebseite www.fahrradfreundlicher-arbeitgeber.de durchgeführt. Die Selbstevaluierung ist kostenfrei und kann mehrmals durchgeführt werden. Auf Basis dieser Angaben wird ein Angebot für die Zertifizierung erstellt.

ZERTIFIZIERUNGSAUDIT: Das erste Zertifizierungsaudit wird in zwei Stufen durchgeführt. Dieses Audit beinhaltet folgende Aspekte:

1. Vorort-Prüfung und Bewertung der in der Selbstevaluierung angegebenen Sachverhalte durch einen ausgebildeten Auditor / Auditorin.

2. Die Ergebnisse des Audits werden vom Auditor/der Auditorin in einem Auditbericht dokumentiert.

Falls während des Audit-Termins deutlich wird, dass durch wenige zusätzliche Maßnahmen die nächste Zertifikatsstufe erreicht werden könnte, hat der Auftraggeber zwei Monate Zeit, um Nachweise nachzureichen und mit diesen Nachbesserungen gegebenenfalls eine bessere Bewertung zu erreichen.

ZERTIFIKATSERTEILUNG: Sind nach Prüfung der Auditdokumentation alle Voraussetzungen für die Erteilung des Zertifikates gegeben, wird durch den ADFC das Zertifikat erteilt. Das Zertifikat wird mit einer Gültigkeit von drei Jahren ausgestellt und in eine Referenzliste übernommen. Der Auftraggeber akzeptiert das fachliche Urteil des ausgebildeten Auditoren / der ausgebildeten Auditorin.

Nach drei Jahren hat der Auftraggeber die Möglichkeit, eine Rezertifizierung zu beantragen. Dazu muss eine neuerliche Selbstevaluierung durchgeführt werden. Nach frühestens einem Jahr ab Zertifikatsvergabe hat der Auftraggeber die Möglichkeit, ein Upgrade seiner Zertifizierung zu beantragen (z. B. von Bronze auf Silber, von Silber auf Gold). Um ein Upgrade zu erreichen, müssen entsprechend viele fahrradfreundliche Maßnahmen laut Kriterienkatalog durchgeführt worden sein, um eine neuerliche Selbstevaluierung durchführen zu können.

Vertragsabschluss / Kosten

Erst durch Annahme eines Angebots für die Zertifizierung wird ein verbindlicher Vertrag mit dem ADFC eingegangen. Danach wird dem Betrieb ein*e Auditor*in zugewiesen, um die Zertifizierung durchzuführen.

Rücktrittsrechte

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter das Angebot zur Zertifizierung angenommen haben. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer schriftlichen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Datenschutzerklärung

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e. V., kurz ADFC, respektiert Ihre Privat- und Persönlichkeitssphäre. Die Datenschutzerklärung des ADFC finden Sie hier: https://www.adfc.de/datenschutz

Stand: 16.12.2021