
Die ADFC-Empfehlungen sind nur gültig, wenn konstruktiv folgende Mindestabstände zwischen den eingestellten Fahrrädern eingehalten werden: 70 cm bei nur tiefer Radeinstellung und 50 cm bei abwechselnd hoch/tiefer Radeinstellung. Bei Fahrradgaragen beträgt die zu passierende lichte Weite mindestens 75 cm.
Informationen für Betreiber
Für alle, die Fahrradabstellanlagen aufstellen und betreiben wollen, hat der ADFC Hintergrundmaterial, Normen und Hinweise für Auswahl und Planung geeigneter Abstellmöglichkeiten zusammengestellt: www.adfc.de/artikel/adfc-empfohlene-abstellanlagen-gepruefte-modelle/